Ausgestattete Tourismuserklärung
Die Angabe möblierter Touristenunterkünfte, unabhängig davon, ob sie klassifiziert sind oder nicht, ist obligatorisch, sofern es sich dabei nicht um den Hauptwohnsitz handelt.
Der Vermieter muss seine Erklärung beim Rathaus der Gemeinde abgeben, in der sich seine möblierte Wohnung befindet.
Nachfolgend finden Sie die Das CERFA ist auszufüllen und an das Rathaus der Gemeinde zurückzusenden, in der sich der betreffende Wohnsitz befindet.
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Deklaration der Gästezimmer
Die Vermietung von Gästezimmern in Privathäusern, die ganzjährig oder saisonal betrieben werden, stellt eine berufliche Tätigkeit gewerblicher oder landwirtschaftlicher Art dar. Es beinhaltet bestimmte Verpflichtungen hinsichtlich der Aufnahmebedingungen des Kunden, der Anmeldung beim Rathaus, der Registrierung und der Zugehörigkeit zur Sozialversicherung.
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Anmeldung der Gästetische
Vorschriften für den Getränkeausschank, Erlangung einer Lizenz
Prinz
Betreiber von Räumen und Tables d'hôtes müssen über eine Lizenz zum Ausschank alkoholischer Getränke verfügen. Getränkelizenzen können entweder „ kleine Restaurantlizenz ", da sein " Restaurantlizenz » (siehe Tabelle unten „Lizenzkategorien“). Diese „Restaurant“-Lizenzen erlauben den Verkauf von alkoholischen Getränken, jedoch nur als Beilage zu Mahlzeiten. Mit dem Gesetz vom 22. Juli 2009 über die Entwicklung und Modernisierung touristischer Dienstleistungen wurde die Verpflichtung zum Besitz einer Lizenz der 1. Kategorie für den Service von alkoholfreien Getränken als Ergänzung zu einer Beherbergungsdienstleistung abgeschafft. Unter diesen Bedingungen müssen Mieter von Gästezimmern ohne Table d'hôtes keine Lizenz mehr für Getränke im Rahmen des Frühstücks besitzen, sofern es sich um alkoholfreie Getränke handelt.
Schritte
Seit dem 1. Juni 2011 ist die Formalität der Erklärung der Eröffnung, Übertragung oder Änderung aller Trinklokale im Rahmen der verschiedenen Lizenzen, muss im Rathaus des Hauptsitzes der betreffenden Einrichtung durchgeführt werden, und zwar nicht mehr beim Zollamt. Genauer gesagt muss diese Erklärung mindestens fünfzehn Tage im Voraus schriftlich und unter Beifügung der Betriebserlaubnis erfolgen. Das Erklärungsformular finden Sie weiter unten.
Lizenzkategorien
Abhängig von der Art der Getränke gibt es unterschiedliche Arten von Lizenzen
Art von Getränken | Getränke vor Ort zu konsumieren | Getränkeverkauf zum Mitnehmen | Restaurant-/Gästetische |
1 Gruppe : Alkoholfrei | Lizenz I | X | X |
2 Gruppe : Wein, Bier, Apfelwein, Birnenwein, Met, Crème de Cassis, Fruchtsäfte mit bis zu 3° Alkohol | Lizenz II (Lizenz für fermentierte Getränke) | Kleine Lizenz zum Mitnehmen | Kleine Restaurantlizenz |
3 Gruppe : Likörwein, Aperitif auf Weinbasis, Fruchtlikör mit weniger als 18 % Alkohol | Lizenz III (eingeschränkte Lizenz | Kleine Lizenz zum Mitnehmen | Kleine Restaurantlizenz |
Gruppen 4 und 5 : Rum und destillierter Alkohol | Lizenz IV (Großlizenz) | Kleine Lizenz zum Mitnehmen | Restaurantlizenz |